Datenschutzkonzept                                                                       

 

 

 

1.       Zielrichtung

 

 

Im Nagelstudio Nagelwunder wird für die Datenverarbeitung nach folgendem Datenschutzkonzept verfahren:

 

 

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten soll unter Berücksichtigung

 

·         - der Integrität (z.B. Schutz vor  Manipulation von Daten)

 

·        -  der Vertraulichkeit (z.B. Schutz vor unbefugter Kenntnisnahme von Daten)

 

·        -  der Verfügbarkeit (z.B. Schutz vor Diebstahl oder Zerstörung)

 

gewährleistet werden.

 

 

 

 

Die Sicherheitsmaßnahmen werden in dem Datenschutzgesetz in die Bereiche

 

·         - Allgemeine Datenverarbeitung

 

·         - Automatisierte Datenverarbeitung

 

·         - Nutzung der Internetdienste

 

·         - Nutzung der Telekommunikationsdienste

 

·         - Zusatzmaßnahmen für sensible personenbezogene Daten

 

gegliedert und geben mithin ein hohes Sicherheitsniveau vor.

 

 

 

 

Grundlagen für die Festlegung der Sicherheitsmaßnahmen bilden

 

·        -  die Bestandsaufnahme der Datensicherheit nach der alten gesetzlichen Regelung

 

·    - das Verarbeitungsverzeichnis, welches erstmalig am 25.Mai 2018 erstellt wurde und in regelmäßigen Abständen  (jährlicher Turnus) überprüft wird

 

·        -  das IT-Konzept der technisch-organisatorischen Maßnahmen

 

 

 

2.       Zuständig- und Verantwortlichkeiten

 

 

 

·    Die Verantwortung für die Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit der Datenaufbewahrung und    -verarbeitung im Nagelstudio Nagelwunder trägt die Studioinhaberin Jennifer Vollstädt

 

·   Für die Einhaltung der jeweils anzuwendenden Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit ist die Studioinhaberin Jennifer Vollstädt verantwortlich.

 

 

 

3.       Überwachung

 

Die Überwachung und Prüfung der im Datenschutzkonzept festgelegten Sicherheitsmaßnahmen obliegt der Studioinhaberin. Die Ergebnisse sind schriftlich festzuhalten.

 

 

 

4.       Inkrafttreten

Das Datenschutzkonzept  der Europäischen Union tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.